Generationenberatung

Generationenberatung

Jede Person ab dem 18. Lebensjahr ist nach dem Gesetz eine Eigenständige Person und somit für sich selbst verantwortlich. 

 

Somit muss jeder für sich selbst sorgen, dass auch alles nach seinen Wünschen in einer Notsituation, abläuft!

 

Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich und wir überprüfen die vier Säulen und schauen uns zusätzlich auch ihre Versorgung für Ihre Rente an. 

Die vier Säulen der Generationsberatung

+ sinnvolle Erweiterungen

  • Vollmachten
  • Unternehmervollmacht
  • Patientenverfügung
  • Notfallordner
  • Pflegestatus
  • Finanzelle Absicherung
  • Testament

Vollmachten

Vorsorgenvollmacht & Verfügungen – Selbstbestimmt ab 18

Ab 18 sind wir rechtlich eigenständig. Ohne Vollmachten können im Fall von Unfall, Krankheit oder längerer Abwesenheit fremde Personen Entscheidungen über Gesundheit, Finanzen und Behörden treffen – bei Selbstständigen sogar im Geschäft. Eine Vorsorgevollmacht, kombiniert mit Patienten- und Betreuungsverfügung, sichert Ihre Selbstbestimmung.

Für Selbstständige und Freiberufler:

Hier empfiehlt sich zusätzlich eine Unternehmervollmacht, damit Ihr Unternehmen auch in Ihrer Abwesenheit reibungslos weitergeführt wird.

Wann Vorsorgenvollmachten sinnvoll sind:

  • Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr, Auslandsaufenthalt oder Kur – eine Vertrauensperson kann Ihre Angelegenheiten während Ihrer Abwesenheit regeln.
  • Unfreiwillige Auszeit: Krankheit, Klinikaufenthalt oder Burnout – eine Vorsorgevollmacht entlastet Sie und ermöglicht schnelle Unterstützung durch eine Vertrauensperson.

Ihr Vorteil

  • Mit einer Gesamtvollmacht müssen Sie nicht für jede Entscheidung eine separate Einzelvollmacht erstellen. Ihre Vertrauensperson kann in Ihrem Sinne handeln – jederzeit, unkompliziert und rechtssicher.

Unternehmervollmacht

Selbstständige und Unternehmer stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht handlungsfähig sind. Ohne Regelung können Rechnungen nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet und Außenstände nicht eingetrieben werden – im schlimmsten Fall droht sogar Insolvenz.

Auch Gesellschafter können ihre Anteile in Versammlungen nicht selbst vertreten, was ohne Vollmacht einen vom Gericht eingesetzten Betreuer nötig machen würde.

Die Lösung:
Mit einer Unternehmervollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihr Unternehmen führen, Entscheidungen treffen und Ihre Gesellschafteranteile vertreten kann – zuverlässig, rechtssicher und genau nach Ihren Vorgaben.

Patienten & Betreuungsverfügung

Patientenverfügung:

Die Patientenverfügung regelt Ihren medizinischen Willen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können, insbesondere im Sterbeprozess oder bei schweren Erkrankungen. Ärzte sind verpflichtet, Ihren schriftlich festgelegten Willen zu beachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann zudem eine Vertrauensperson Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen.

Die Patientenverfügung ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und muss schriftlich erfolgen. Entscheidungen werden im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigtem vorbereitet; bei Uneinigkeit entscheidet das Vormundschaftsgericht.

Betreuungsverfügung:

Die Betreuungsverfügung verhindert, dass ein fremder Betreuer gerichtlich bestellt wird. Sie legt fest, wer Ihre Pflege, Betreuung, Lebensumstände und Versorgung regelt und welche Personen ausgeschlossen sind.

Das Betreuungsgesetz (§§ 1896–1908 BGB) regelt, wer eine Betreuung beantragen kann: der Betroffene selbst, Ärzte oder andere Personen. Dritte wie Kinder oder Krankenhauspersonal können keine Betreuung beantragen, können jedoch ein Verfahren anregen.

 

Notfallordner

In den meisten Familien, kümmert sich eine Person um alle Bürotätigkeiten. Fällt genau diese Person aus, dann stellt sich die Frage, wo sind welche Unterlagen, wer sind meine Ansprechpartner (Bank, Versicherung, Berater) , welche Verträge oder Abos gibt es…

 

Und dies kann ich alles im Notfallordner hinterlegen und so für meine Bevollmächtigten zur Hand haben. 

Pflege & Altersvorsorge - frühzeitig planen

Deutschland wird immer älter und pflegebedürftiger. Der demografische Wandel bringt neue Herausforderungen – insbesondere beim Thema Elternunterhalt. Wenn Eltern nicht ausreichend für den Pflegefall vorgesorgt haben, können Kinder finanziell belastet werden.

Pflegeversicherung:
Emotionen spielen hier oft eine größere Rolle als Fakten. Um handlungsfähig zu bleiben, sollten unangenehme Fragen rechtzeitig geklärt werden. Nur durch konkrete Vorsorge lässt sich finanzielle Notlage vermeiden.

Altersvorsorge:
Vor einer möglichen Inanspruchnahme durch Eltern ist die eigene Altersvorsorge zu prüfen. Eine detaillierte Berechnung zeigt, welche Mittel als Schonvermögen gelten. Frühzeitige Aufklärung schützt vor finanziellen Engpässen und familiären Konflikten.

Finanzelle Absicherung

Die aktuelle Inflation betrifft uns alle und erschwert den Aufbau von Werten und Vorsorge. Die ascent zeigt Ihnen Einsparpotenziale auf, hilft beim Aufbau von Reserven und unterstützt Sie mit einer modernen Finanzstrategie, um eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Sprechen Sie mit uns – da ist mehr drin für Sie!

Testament - rechtzeitig vorsorgen

Laut Statista haben 75 % der Deutschen noch kein Testament erstellt. Mit einer letztwilligen Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen nach Ihren Wünschen über Ihr Erbe verfügen, Streit vermieden wird und Ihre Familie entlastet wird.

Möglichkeiten der Testamentsgestaltung:

  • Notarielles Testament: Abrechnung nach Vermögen

  • Rechtsanwaltstestament: Abrechnung nach Vermögen, Stundenaufwand oder Festpreis

  • Internetvorlagen: Günstig, aber mit Eigenhaftung für die Erstellung

Als JURA DIREKT Vollmachten- oder Notfallschutz-Kunde können Sie Ihr Testament zu günstigen Festpreisen bzw. Vorzugskonditionen erstellen lassen.